Alle Kinder, die im laufenden Jahr bis am 31. Juli vier Jahre alt werden, beginnen im August mit dem Kindergarten. Ein um ein Jahr späterer Eintritt in den Kindergarten ist auf Gesuch der Eltern möglich. Das Gesuch ist schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Eine umfangreiche Begründung oder ein Fachbericht des Schulpsychologischen Dienstes ist nicht notwendig. Wir bitten Sie, das Gesuch bis Ende Februar des geplanten Eintrittsjahres zu stellen.
Ein späterer Eintritt ist in der Regel erst auf das nächste Schuljahr möglich. Bei Zuzügen aus anderen Kantonen oder ähnlichen Spezialfällen kann die Schulleitung Ausnahmen ermöglichen.
Ein vorgezogener Eintritt in den Kindergarten ist nicht möglich, hingegen ein um ein Jahr früherer Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule.
Siehe auch: Informationen BKS