Pflichten der Eltern

Im Schulgesetz des Kanton AG (3.1 Eltern und Schüler) sind die Pflichten der Eltern definiert. Genaueres finden Sie auch unter:

 

https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/schule_eltern/rechte_pflichten_der_eltern/rechte_pflichten_der_eltern.jsp

 

Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig in die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren.

Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen die Schulpflege, die Schulleitung oder eine Lehrperson einladen.

Schulleitung Montag und Donnerstag ( 056 222 99 89

Sekretariat Montag, Mittwoch und Donnerstag 9.00-12.00 ( 056 222 99 89 

Lehrerzimmer ( 056 222 05 21, Kindergarten Neues Schulhaus ( 056 222 99 36


Schule Freienwil

Schulstrasse 4, 5423 Freienwil