Im Schulgesetz des Kanton AG (3.1 Eltern und Schüler) sind die Pflichten
der Eltern definiert. Genaueres finden Sie auch unter:
https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/schule_eltern/rechte_pflichten_der_eltern/rechte_pflichten_der_eltern.jsp
Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig in
die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren.
Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen die Schulpflege, die
Schulleitung oder eine Lehrperson einladen.