Eltern können ihr Kind einen Halbtag pro Quartal ohne Angabe von Gründen vom Unterricht beurlauben
lassen.
Es ist an der Schule Freienwil auch möglich, alle 4 Q-Halbtage eines Jahres auf einmal zu
beziehen.
Bitte reichen Sie Ihr schriftliches Gesuch mindestens 3 Schultage vorher bei der Klassenlehrperson
ein.
Die Lehrperson kann zusätzliche Urlaube bis zu einem ganzen Tag in Absprache mit der Schulleitung
bewilligen.
Die gesetzliche Regelung finden Sie im Schulgesetz unter §
38,1.