Die Kinder dürfen sich auch in ihrer Freizeit auf dem Schulareal aufhalten, wenn der Unterricht nicht gestört wird. Der Aufenthalt auf dem Kindergartengelände ist
auch während der unterrichtsfreien Zeit nicht erlaubt. Der Aufenthalt in den Schulhäusern ist nur während der Schulzeit erlaubt.
Die Kinder sind für die Ordnung und Sauberkeit auf dem ganzen Areal mitverantwortlich. So wird auch regelmässig gefötzelt sowie 1x jährlich einen Frühlingsputz
durchgeführt.
Bei Schuljahresbeginn wird mit den Kindern das Schulareal abgelaufen.