Der Schulweg ist immer zu Fuss zurückzulegen. (nicht mit Rollbrett, Trotti oder Velo). Die Benutzung des Fahrrads ist für Schülerinnen und Schüler von entlegenen
Höfen nach Absprache mit der Schulleitung gestattet. Die Eltern sind für den Schulweg ihrer Kinder verantwortlich. Bei Unfällen auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit haftet die
private Kranken- und Unfallversicherung.