Urlaubsgesuche für Schülerinnen und Schüler in Primarschule und Kindergarten

1. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (Schulgesetz § 38). Diese können auch kumuliert werden.

Es besteht die Möglichkeit die 4 Halbtage des ganzen Schuljahres zu 2 ganzen Tagen zusammenzufassen. Der Bezug eines Q-Halbtages ist spätestens 3 Tage vorher schriftlich der Klassenlehrperson mitzuteilen.

 

2. Klassenlehrpersonen sind befugt, pro Schulhalbjahr zusätzlich Urlaub (gemäss § 13, Verordnung über die Volksschule) bis zu einem Tag zu bewilligen. Überschreitet der gewünschte Urlaub die Zeitspanne von einem ganzen Tag, ist das Gesuch spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin schriftlich an die Schulleitung zu stellen.

 

 

3. Ferienverlängernde Urlaube von 1 Tag bis max. 1 Woche müssen von der Schulleitung bewilligt werden. Entsprechende Gesuche sind spätestens 14 Tage vor Buchung des Urlaubes schriftlich an die Schulleitung zu richten. Urlaub wird nur in dringenden und begründeten Fällen bewilligt. Ein ausserordentlicher Urlaub wird nur einmal während der gesamten Primarschulzeit gewährt.   

 

Schulleitung Montag und Donnerstag ( 056 222 99 89

Sekretariat Montag, Mittwoch und Donnerstag 9.00-12.00 ( 056 222 99 89 

Lehrerzimmer ( 056 222 05 21, Kindergarten Neues Schulhaus ( 056 222 99 36


Schule Freienwil

Schulstrasse 4, 5423 Freienwil