Alle SchülerInnen haben Anrecht auf eine Zahnkontrolle pro Jahr. Dafür erhalten sie bei Schuleintritt einen Zahnkontrollausweis (Gutscheinheft). Dieses
Gutscheinheft bewahren die Eltern auf.
Die jährlichen Untersuche bei einem frei wählbaren Zahnarzt/Zahnärztin werden von der Wohnortsgemeinde finanziert. Eine allfällige Behandlung erfolgt zulasten der
Eltern.
Eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe besucht regelmässig den Unterricht. Dabei steht die Prävention im Vordergrund.